Weitere Entscheidung unten: LG Verden, 17.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 23/06   

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https://dejure.org/2006,6668
OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 (https://dejure.org/2006,6668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 (https://dejure.org/2006,6668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 2 Ss 23/06 (https://dejure.org/2006,6668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 95 Abs 2 Nr 1 Buchst b AufenthG
    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik bei Vorliegen der Duldungsvoraussetzungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1 b; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 58 Abs. 2
    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Ausweisung, Abschiebungshindernis, Duldung, Straftat, Ausländerbehörde

  • Judicialis

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1 b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1 b
    Ausländer; Aufenthalt; Duldung; Strafbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 b) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Vorliegen der für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung erforderlichen Voraussetzungen zum Tatzeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 618 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 246
  • NStZ-RR 2008, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 23/06
    Die Strafbarkeit eines Ausländers nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 b) AufenthG scheidet nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2003 (2 BvR 397/02) aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben waren.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 (StV 2003, 553) sind die Strafgerichte jedoch von Verfassungs wegen gehalten, selbständig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben waren.

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Dies erscheint insbesondere hinsichtlich der tatbestandlich vorausgesetzten Nichtaussetzung der Abschiebung fraglich, da dieses Tatbestandsmerkmal nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht schon dann erfüllt ist, wenn der Täter - wie hier wegen des Ablaufs einer Befristung - über keine Duldung (mehr) verfügt, sondern nur dann zur Strafbarkeit führt, wenn eine solche Duldung auch nicht nach § 60a AufenthG hätte erteilt werden müssen (BVerfG NStZ 2003, 488; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 184; NStZ-RR 2006, 246).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2003 ist zwar zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (entspricht § 92 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ergangen, sie betrifft aber auch die Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz, das in wesentlichen Teilen mit Wirkung vom 01.01.2005 in der Fassung vom 25.02.2008 an die Stelle des Ausländergesetzes getreten ist (bgl.: dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2St OLG Ss 242/06 - OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 -).
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Rechtsprechung
   LG Verden, 17.09.2004 - 1 Qs 188/04   

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https://dejure.org/2004,29153
LG Verden, 17.09.2004 - 1 Qs 188/04 (https://dejure.org/2004,29153)
LG Verden, Entscheidung vom 17.09.2004 - 1 Qs 188/04 (https://dejure.org/2004,29153)
LG Verden, Entscheidung vom 17. September 2004 - 1 Qs 188/04 (https://dejure.org/2004,29153)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

    Soweit zum Teil - und so auch von der Revision - die Ansicht vertreten wird, die rechtswirksam, aber rechtsmissbräuchlich erfolgte Anerkennung der Vaterschaft könne Wirkungen nur im Bereich des Zivilrechts, nicht aber des Staatsangehörigkeitsrechts entfalten (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 Qs 313/17 -, juris Rn. 11; LG Verden, Beschluss vom 17. September 2004 - 1 Qs 188/04 -, juris Rn. 20), ist dem nicht zu folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - L 29 AS 2128/09

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Ausländer, hier polnische

    Nach dieser Regelung steht es auch unter Strafe, eine zivilrechtlich zwar wirksame Vaterschaftsanerkennung abzugeben (oder zu benutzen), die nicht auf biologischer Abstammung beruht, sondern nur wahrheitswidrig formell zum Zwecke der Beschaffung eines Aufenthaltstitels für die Mutter und das Kind erfolgt ist (so genannte Scheinvaterschaft- siehe Beschluss des Landgerichts Verden vom 17. September 2004, Aktenzeichen: 1 Qs 188/04, zit. nach Juris).
  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

    Soweit zum Teil - und so auch von der Revision - die Ansicht vertreten wird, die rechtswirksam, aber rechtsmissbräuchlich erfolgte Anerkennung der Vaterschaft könne Wirkungen nur im Bereich des Zivilrechts, nicht aber des Staatsangehörigkeitsrechts entfalten (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 Qs 313/17 -, juris Rn. 11; LG Verden, Beschluss vom 17. September 2004 - 1 Qs 188/04 -, juris Rn. 20), ist dem nicht zu folgen.
  • LG Hildesheim, 18.11.2005 - 12 Qs 73/05

    Abstammungsgutachten; Abstammungsurkunde; Anfangsverdacht;

    Deshalb enthält die Erklärung, der Beschuldigte zu 2) sei der Vater der Beschwerdeführerin, zugleich die Erklärung, dass die Beschwerdeführerin tatsächlich von dem Beschuldigten zu 2) abstammt (ebenso LG Verden, Beschl. v. 17.09.2004 - 1 Qs 188/04).
  • OLG Celle, 24.08.2006 - 22 Ss 87/06

    Strafbarkeit falscher Angaben vor dem Jugendamt und der Ausländerbehörde:

    Konkrete Feststellungen dazu wären nur entbehrlich, wenn der Auffassung der Landgerichte Hildesheim und Verden zu folgen wäre, wonach mit jeder Erklärung, dass ein Deutscher der rechtliche Vater sei, die konkludente Erklärung verbunden sei, dieser sei auch der biologische Vater (vgl. LG Verden, Beschluss vom 17.09.2004, 1 Qs 188/04 sowie LG Hildesheim, Beschluss vom 18.11.2005, 12 Qs 73/05).
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